Kessler&Partner Treuhand und Beratung

Fachbeiträge

Fragen, die
jedes Jahr kommen.

Fünf Beiträge zu Themen, die wir regelmässig erklären. Geschrieben von der Person, die das Gebiet betreut – nicht von einer Redaktion.

5 Beiträge

Geschäftsfahrzeug: wann sich der Privatanteil lohnt

Wer ein Fahrzeug im Geschäftsvermögen hält, rechnet einen Privatanteil ab. Ob das günstiger ist als die private Anschaffung, hängt an drei Grössen: Anschaffungspreis, Fahrleistung und Lohnhöhe.

Der Privatanteil wird pauschal pro Monat auf dem Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer abgerechnet und erscheint im Lohnausweis. Damit steigt das steuerbare Einkommen, während das Unternehmen Abschreibung, Versicherung und Unterhalt trägt.

Die Rechnung kippt, sobald der Geschäftsanteil unter rund einem Drittel der Fahrleistung liegt. Wir empfehlen deshalb, im ersten Jahr ein Bordbuch zu führen – nicht für die Behörde, sondern für die eigene Entscheidung im zweiten Jahr.

Quellensteuer bei Mitarbeitenden mit Wohnsitz im Ausland

Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden an der Quelle besteuert. Die Tarifwahl ist der häufigste Fehler – und er wird rückwirkend korrigiert.

Massgebend sind Wohnsitz, Zivilstand und die Erwerbstätigkeit der Ehepartnerin oder des Ehepartners. Ändert sich einer dieser Punkte, ist der Tarif im Folgemonat anzupassen und die Änderung dem Kanton zu melden.

Wir prüfen die Tarifzuordnung bei jeder Lohnmutation und dokumentieren die Grundlage im Personaldossier. Bei einer Arbeitgeberkontrolle ist genau diese Dokumentation der entscheidende Punkt.

Einzelfirma oder GmbH: die Rechnung hinter der Entscheidung

Die Frage wird meist mit Haftung beantwortet. Steuerlich entscheidend ist jedoch, wie viel Gewinn im Unternehmen bleibt und wie viel als Lohn bezogen wird.

Bei der Einzelfirma wird der gesamte Gewinn als Einkommen besteuert, unabhängig davon, ob er entnommen wird. Die GmbH trennt Unternehmens- und Privatsphäre: Gewinn bleibt zum Gewinnsteuersatz im Unternehmen, Lohn und Dividende werden separat besteuert.

Der Wechsel lohnt sich in der Regel, sobald der Gewinn dauerhaft über dem privaten Bedarf liegt. Wir rechnen beide Varianten über fünf Jahre, inklusive Sozialversicherungsbeiträgen und Vorsorgepotenzial.

Belege digital erfassen, ohne die Aufbewahrungspflicht zu verletzen

Papier darf vernichtet werden – aber nur, wenn die digitale Ablage die Anforderungen an Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit erfüllt.

Verlangt sind eine lückenlose Ablage über zehn Jahre, ein nachvollziehbarer Bezug zwischen Buchung und Beleg sowie ein Verfahren, das nachträgliche Änderungen erkennbar macht. Ein Ordner in der Cloud erfüllt das nicht automatisch.

In der Praxis genügt eine Belegsoftware mit Protokollierung und ein kurzes schriftliches Verfahrensverzeichnis. Beides richten wir gemeinsam mit Ihnen ein, danach kann das Papier weg.

Nachfolge im Familienbetrieb: der Fahrplan über fünf Jahre

Eine Übergabe scheitert selten am Preis. Sie scheitert daran, dass zu spät begonnen wird und dann nur noch eine Variante offensteht.

Im ersten Jahr werden Bewertung und Substanz geklärt: Welche Liegenschaften gehören betrieblich dazu, welche nicht? Im zweiten und dritten Jahr wird die Bilanz übergabefähig gemacht, unter anderem durch Abbau nicht betriebsnotwendiger Mittel.

Erst danach werden Preis, Finanzierung und Zeitpunkt verhandelt. Wer diese Reihenfolge einhält, hat am Ende die Wahl zwischen familieninterner Übergabe, Verkauf an Mitarbeitende und Verkauf an Dritte.

Ihre Frage steht nicht dabei?

Stellen Sie sie im Erstgespräch. Wir antworten fachlich, auch wenn daraus kein Mandat wird.

Beratung anfragen